Einige Informationen über den Beruf
'Heilpraktiker':

  • Was ist ein Heilpraktiker?

    Ein Heilpraktiker nutzt die Heilkräfte der Natur zur Therapie seiner Patienten. Dazu gehören Behandlungsmethoden, die teilweise seit Jahrtausenden genutzt wurden, die aber in der Neuzeit in Vergessenheit geraten sind.

    Behandlungen mit Heilpflanzen, als Alternative zu chemischen Pharmaka;
    Akupunktur, seit 5 Jahrtausenden in Ostasien und Afrika eine erfolgreiche Therapiemethode;
    oder Homöopathie, seit 2 Jahrhunderten erfolgreiche Behandlungsmethode mit extrem niedrig dosierten Wirkstoffen;
    als einige Beispiele.

  • Wie wird ein Heilpraktiker ausgebildet?

    In Deutschland gibt es keine staatlich festgelegten Richtlinien für die Ausbildung zum Heilpraktiker.
    Studenten absolvieren die Ausbildung meist an privat geführten Heilpraktiker-Schulen, wie z.B. der Paracelsus-Schule. Die Ausbildung dauert ca. 2-3 Jahre und muss durch den Heilpraktiker-Anwärter selbst finanziert werden.

  • Verfügt ein Heilpraktiker über das medizinische Wissen eines Arztes?

    Die Erlaubnis zur Berufsausübung als Heilpraktiker wird durch staatliche Behörden vergeben.
    Es ist eine schriftliche Prüfung im Landesprüfungsamt des Bundeslandes abzulegen, bei der 75% aller Fragen richtig beantwortet werden müssen.
    Danach erfolgt eine mündliche Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt, die durch drei Amtsärzte aus drei unterschiedlichen Landkreisen, sowie durch einen beisitzenden Heilpraktiker abgenommen wird.

    Diese Prüfungen erfolgen auf sehr hohem Niveau. Der Heilpraktiker-Anwärter muss umfangreiches medizinisches und rechtliches Wissen nachweisen können, das in etwa dem eines Arztes im Praktikum entspricht.
    Die Durchfallquote ist sehr hoch (70-80%); nur etwa 5% aller Heilpraktiker-Anwärter werden später auch als Heilpraktiker therapeutisch tätig.

    Nach bestandenen Prüfungen und Erfüllung weiterer Voraussetzungen, wie ethische Reife, körperliche Eignung für den Beruf und dem Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen, wird die Berufserlaubnis für den Heilpraktiker durch den Amtsarzt erteilt.

  • Darf ein Heilpraktiker alles behandeln?

    Bis auf wenige Ausnahmen darf ein Heilpraktiker alle Krankheitsbilder therapieren, die auch ein Arzt behandelt.
    Gesetzliche geregelte Ausnahmen sind:

  • schwere übertragbare Infektionskrankheiten, laut §6,7 und 34 Infektionsschutzgesetz, Juni 2000
  • Erkrankungen der Zähne (nur Zahnärzte)
  • Geburtshilfe (Heilpraktiker darf nur im Notfall helfen, sonst nicht)

    Der Heilpraktiker unterliegt der gesetzlichen Sorgfaltspflicht, genau wie der Arzt und darf nur Therapien anwenden, die er sicher beherrscht.

    Der Heilpraktiker ist im Notfall verpflicht umfangreiche Erste Hilfemaßnahmen einzuleiten, bis ein Notarzt eintrifft.

  • Wer darf in Deutschland die Heilkunde ausüben?

    Nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker dürfen in Deutschland therapeutisch am Menschen tätig sein, also die Heilkunde ausüben!

    Wer nicht diese Berufsbezeichnungen nachweisen kann und heilend tätig ist, macht sich strafbar!